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VGH Hessen, 01.06.1978 - IV TG 39/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 2874/90
Geltung der Abstandsflächen für bauliche Anlage, die die Geländeoberfläche mehr …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß des Senats vom 01.07.1978 - IV TG 39/78 - HessVGRspr. 1978, 67 und vom 28.10.1982 - IV TG 68/82 - HessVGRspr. 1983, 43) dient das grundsätzliche Verbot baulicher Anlagen im Bauwich dem Brandschutz, der verstärkten Beweglichkeit der Feuerwehr, der Gewährleistung ausreichender Lüftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen und der Vermeidung sonstiger schädlicher Einwirkungen auf die Nachbargrundstücke, die durch zu enges Heranrücken an die Nachbargrenze auftreten können (…vgl. Hessischer Landtag, 8. Wahlperiode, Drucksache Nr. 8/55, S. 72). - VGH Hessen, 15.12.1988 - 4 UE 2318/86
Bauordnungsrecht: Baulastbestellung; Verzicht auf Nachbarrecht; Auflage wegen …
Der Vorschrift des § 7 HBO kommt auch nachbarschützende Funktion zu (Beschluß des Senats vom 01.06.1978 - IV TG 39/78 - Hess. VGRspr. 1978, S. 67; ständige Rechtsprechung). - VG Frankfurt/Main, 21.09.2010 - 8 K 982/10
Rückbau bei Abweichung von der Baugenehmigung
Zudem entfaltet die Abstandsregelung des § 6 HBO insgesamt nachbarschützende Wirkung (allg. Auffass., vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 01.0ß6.1978 - IV TG 39/78 -, HessVGRspr.
- VGH Hessen, 11.05.1988 - 4 TG 3492/87
Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich: Beurteilung der Zulässigkeit; Gebot der …
Da die Bau .wich-Vorschriften nachbarschützend sind, insofern sie dem Nachbarn einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung im Hinblick auf seine Belange geben (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 01.06.1978 - IV TG 39/78 - Hess.VGRspr. 1978, 67), wird der Antragsteller durch die-Genehmigung der Anlage der Stellplätze 4 und 5 auch in seinen Rechten verletzt. - VGH Hessen, 16.06.1988 - 4 TG 1830/88
Anbau an Grenzgebäude: Nachbarschutz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dienen die Vorschriften der Hessischen Bauordnung über Mindestabstandsflächen, die Gebäude von den Grundstücksgrenzen einhalten müssen (Bauwiche), auch dem Schutz des Nachbarn (vgl. z.B. den Beschluß vom 01.06.1978 - IV TG 39/78 - HessVGRspr. 1.978, 67 oder den Beschluß vom 27.10.1978 - IV TG 78/78 - BRS 33 Nr. 95); der Nachbarschutz in § 7 HBO besteht darin, daß bei den in den Absätzen 2 und 5 der Vorschrift geregelten, in das Ermessen der Behörde gestellten Ausnahmen von der Pflicht der Einhaltung des Bauwichs ein Anspruch des Nachbarn auf fehlerfreie Ermessensausübung im Hinblick auf seine rechtlich geschützten Interessen besteht. - VGH Hessen, 23.07.1986 - 3 TG 1830/86 Die Regelung des § 7 Abs. 1 und 3 HBO über den Bauwich hat nachbarschützende Funktion, weil sie insoweit auch privaten Interessen dient, als sie auf die Gewährleistung ausreichender Belüftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen, sowie der Vermeidung sonstiger schädlicher Einwirkungen auf die Nachbargrundstücke gerichtet ist, die durch zu enges Heranrücken an die Nachbargrenze auftreten kann (Beschluß des 4. Senats des Hess. VGH vom 1. Juni 1978 - IV TG 39/78 - HessVGRspr. 1978, 67).